Fragen & Antworten zum Rückbau / Abriss  

Wann ist keine orientierende Schadstofferkundung und Entsorgungskonzept notwendig?

Bis 750 t Gesamtabrissmasse ist gem. RBV § 4ff keine orientierende Schadstofferkundung und Entsorgungskonzept vorgesehen, auch kann eine analytische Untersuchung von BRM Granulaten bei Verwendung vor Ort unterbleiben. Aber auch in diesen Fällen ist gemäß §10a RBV eine alternative Qualitätssicherung vorzulegen. Diese wird von der ISTMA GmbH im nicht akkreditierten Bereich kostengünstig angeboten.

 

Was bedeutet Verwendung „vor Ort“?

Dass das granulierte und alternativ qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffprodukt im Zuge der nachfolgenden Baumaßnahme an der gleichen Stelle wieder eingebaut wird. Eine Verwendung an einer anderen Stelle, auch am selben Grundstück ist damit nicht gemeint und besteht hier die Gefahr einer ALSAG Nachzahlung! Bei Verwendung an anderer Stelle, auf einer anderen Liegenschaft für eine ähnliche oder andere Baumaßnahme ist jedenfalls eine Beurteilung als Einzelchargenprüfung gem. ÖNORM S 2127 mit Analytik erforderlich! Bei nicht Beachtung: ALSAG Beitrag

 

Ab wann ist eine orientierende Schadstofferkundung gem. ÖN B 3151 und Entsorgungskonzept vorzulegen?

Bis 3.500 m³ umbautem Raum ist eine orientierende Schadstofferkundung und Entsorgungskonzept gem. ÖNORM B 3151 ausreichend und wird von der ISTMA im nicht akkreditierten Bereich angeboten. Diese kann aber auch ein/e „Baufachmann/frau“ mit der Prüfung zum/r Rückbaufachmann/frau bewerkstelligen.

Ab 750 t Abrissmasse und im Fall, dass das granulierte Abbruchmaterial vor Ort verwendet werden soll, ist eine Einzelchargenprüfung gemäß ÖNORM S 2127 notwendig, wobei alle 500 t eine qualifizierte Stichprobe (qSp) zu ziehen ist. Mit einer Analyse können 5 qSp erfasst werden und somit ein Haufen bis 2.500 t.

 

Wann ist eine umfassende Schadstofferkundung nach ISO EN 16000-32 erforderlich?

Ab 3.500 m³ umbautem Raum, auch bei Hallen, Turnhallen und Ställen! Diese ist nur befugten Fachanstalten, wie die dafür akkreditierte ISTMA vorbehalten!