Fragen & Antworten zum Baurestmassen-Recycling:

Was ist eine Charge?

Darunter versteht man ein BRM Granulat, das innerhalb von 50 Stunden auf einmal oder kumulativ gebrochen wurde und mindestens 200 t beträgt.

 

Was sind die Grundlagen zur Beurteilung von BRM Granulaten?

Die Umweltverträglichkeit und Verwendung eines Recyclingbaustoffes wird in der RBV geregelt und anhand der Anlage 2 und deren Tabellen, zumeist Tab. 1, geprüft und beurteilt, die bauphysikalischen Parameter gemäß der ÖN B 3140. Beide Regelungen sind für die Ausstellung eines Konformitätsnachweises/Beurteilungsnachweises nötig.

 

Wann ist ein Recyclingbaustoff kein Abfall mehr?

Mit der dokumentierten Übergabe eines Recyclingbaustoffproduktes, welcher mit der Schlüsselnummer 31490 Qualitätsklasse U-A beurteilt wurde. Die anderen beurteilten R-Baustoffe erst nach erfolgtem Einbau.

 

Warum gibt es überhaupt noch Abfallschlüsselnummern für Recyclingbaustoffe?

Weil alle Recyclingbaustoffe vor der Übergabe, oder vor dem Einbau Abfälle sind und gemäß der Nomenklatur der RBV als Recyclingbaustoffe bezeichnet werden, erst nach der Beendigung ihrer Abfalleigenschaft werden diese als Recyclingbaustoffprodukte bezeichnet!

 

Welche Bauabfälle sind überhaupt zur Herstellung von Recyclingbaustoffen geeignet?

Diese sind tabellarisch in der Anlage 1 der RBV angeführt.

 

Was sind Schadstoffe?

Dabei handelt es sich um Baustoffe, die im Falle ihres Abbruches als gefährliche Abfälle zu betrachten sind, wie z.B. Anstriche mit hoher Schwermetallbelastung, Asphalte mir hoher Teerbelastung (PAK), quecksilberhaltige Beleuchtungskörper, asbesthaltige Baustoffe, asbestähnliche und -haltige Kunstfasern, radioaktive Brandmelder udgl.

 

Was sind Störstoffe?

Baumaterialien, die zum Recycling nicht geeignet sind, wie z.B. Styropor, Glas- und Steinwolle, wenn diese nicht schon unter die SN 31437 g fallen und damit als gefährliche Abfälle zu werten sind, Heraklit, Holzestriche, Magnesiaestriche, Schilfmatten, Baustoffe aus Textilien, Gipskarton, Plastikbauteile, Boden- und Trittschallschüttungen aus Kohle- und Koksschlacke,  biogene Schall- und Wärmedämmungen (Kokosmatten, Schafwolle, Textil(faser)matten usw.

 

Müssen Fliesen im Zuge des Rückbaues entfernt werden?

Nicht vollständig, allerdings soweit, dass ein Recyclingbaustoff herstellbar ist, der den Grenzwert für Fliesen und keramischen Baustoffe gemäß ÖN B 3140 von 5 Masseprozent einhält.

Unsererseits wird aber empfohlen, Fliesen soweit dies wirtschaftlich tragbar ist, zu entfernen, da fliesenhaltige RB Produkte kaum marktfähig sind!

 

Was ist unter Rg+X zu verstehen?

Dabei handelt es sich um Glas und glasartige Baustoffe, auch Sanitärporzellan. Mit X werden alle nicht mineralischen Beimengungen (Holz, Plastik, Kabelrest, Eisen, Papier etc.), aber auch Erde und Ton im BRM Granulat gerechnet. Der Prozentsatz in BRM Granulaten ist mit <1% in RBV festgeschrieben.

 

Was bedeutet Fl?

Mit Fl werden aufschwimmbare Anteile im BRM Granulat gerechnet und ihre Anteile an Hand der Körnung 4/32 nach der ÖN EN 933-11 geprüft. Diese Prüfung haben wir in unserem Akkreditierungsumfang.

 

Was meint man mit Klassifizierung der Bestandteile?

Diese werden anhand der Körnung 4/32 und gemäß der ÖN EN 933-11 geprüft und werden dabei die Hauptbestandteile eines BRM Granulates ermittelt (Beton, Ziegel, Gestein, Asphalt, Fliesen) Auch diese Prüfung ist Teil unseres Akkreditierungsumfanges.

 

Welche Gattungen von BRM-Bauprodukten gibt es?

Diese werden in der ÖN B 3140 Tabelle 7 definiert und sind ziemlich umfangreich, die gängigsten sind: RB, RM, RAB, RA, RMH, RG, RZ. Dabei sind gewisse Hauptbestandteile einzuhalten.

 

Nach welchen Kriterien werden Baurestmassen-Granulaten in CE Recyclinganlagen geprüft und beurteilt?

Dazu sieht die RBV im Standardverfahren eine Deklarationsprüfung zumindest der ersten Charge im Kalenderjahr vor, diese kann aber auch für nachfolgende Chargen erfolgen. Die ISTMA bietet für ihre Kunden ausschließlich Deklarationsprüfungen an. Nach erfolgter Deklarationsprüfung wäre es aber dem Recycler gestattet, selber die Probenahme und erforderliche Analytik vorzunehmen und sich sogar einen Beurteilungsnachweis auszustellen. Nach unserer Erfahrung sind die meisten Recycler jedoch mit dieser Vorgehensweise überfordert.