In beiden Fällen und bis zur Kategorie BRM Deponie €9,20/t. Dazu kann aber noch eine Strafgebühr für die versuchte Hinterziehung von Bundesabgaben kommen!! Boden gilt solange als solcher, wenn die bodenfremden Bestandteile nicht mehr als 30 Vol.% betragen.
Der Zoll im Auftrag des BM für Finanzen und ist mit diesen Beamten nicht zu spaßen, sie verrichten ihre Tätigkeit mit Akribie und gesetzlicher Strenge, darauf kann man sich verlassen!
Bei unbelasteten Böden bis 1.300m³ oder max. 2.000 t bei Vorlage einer Unbedenklichkeitserklärung. Bei abfallrechtlich beurteilten BA bis zur Qualitätsklasse Baurestmassendeponie und mindestens 70% Bodenanteil.
An sich für alle Abfälle, die nicht unter §3 1a Ausnahmen von der Beitragspflicht fallen. So auch alle BRM Granulate und Bodenaushübe, die nicht ordnungsgemäß beurteilt wurden!