Gesetzliche Grundlagen

Gemäß DVO 2008 § 47a Abs. 5 und 6 dürfen diesbezügliche Beurteilungsnachweise ab dem 01.01.2018 bzw. 01.01.2020 nur noch von akkreditierten Inspektionsstellen ausgestellt werden, bis dahin gelten Übergangsbestimmungen. Gemäß Recyclingbaustoff Vo § 18 Abs. 3 sind ab 01.01.2018 nur noch akkreditierte Inspektionsstellen befugt chemische Analysen gem. § 10 Abs. 4 durchführen.

Mit der Beauftragung einer akkreditierten Inspektionsstelle sind jedenfalls für den Klienten alle Unsicherheiten ausgeräumt und haben diese vor jeder zuständigen Behörde Bestand.