Recycling-Baustoffe

 

Recycling-Baustoffe entstehen überwiegend aus mineralischen Baurestmassen aus dem Rückbau von Gebäuden und Linienbauwerken (z.B. Asphaltflächen). Für die Herstellung, Qualitätssicherung und Einstufung gelten in Österreich klare rechtliche Rahmenbedinungen. Maßgeblich dafür sind das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002), die Recycling-Baustoffverordnung (RBV), sowie teils auch die Bestimmungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP 2023). 

 

Als akkreditierte Inspektionsstelle übernehmen wir die externe Qualitätssicherung gemäß RBV. Diese Beurteilungen bilden die Grundlage dafür, dass Recycling-Baustoffe sicher eingesetzt werden können und die gesetzlichen Anforderungen an Umwelt- und Nutzungsqualität erfüllen.

Ergänzend bieten wir in unserem hauseigenen technischen Labor Prüfungen von Gesteinskörnungen im nicht akkrediterten Bereich an, die zur Beurteilung der materialtechnischen Eigenschaften beitragen (z.B. Kornverteilungen, Frostkofferprüfungen). 

 

 

Ablauf - von der Probe bis zum Beurteilungsnachweis

  • Klärung der Ausgangssituation
    Vorerhebungen zu Ausgangsmaterial, Sammel- und Abbruchmenge, Aufbereitungsdauer, geplante Verwendung des Produktes usw.

  • Erstellung des Probenahmeplans
    Abhängig von Verfahrensart (Deklarationsprüfung, Einzelchargenprüfung, Linienbauwerk)

  • Probenahme
    Entnahme von qualifizierten Stichproben gem. Probenahmeplan und Dokumentation.

  • Analytische Untersuchung
    Parameterumfang gemäß RBV, Untersuchung in einem akkreditierten Prüflaboratorium

  • Technische Untersuchungen
    Abhängig von Untersuchungsziel (z.B. Kornverteilung, Anteil gebrochener Körner, Kornform, Widerstand gegen Zertrümmerung, Wasseraufnahme, usw.).

  • Bewertung und Zuordnung
    Vergleich mit Grenzwerten der RBV bzw. evtl. des BAWP 2023.

  • Beurteilungsnachweis
    Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben ink. Beurteilung der Einsatzbereiche und Verwendungsverbote

 

Ihr Nutzen

  • Akkreditierte Inspektionsstelle – die externe Qualitätssicherung erfolgt unabhängig, nachvollziehbar und gemäß den gesetzlichen Anforderungen der RBV; Nachweise werden von Behörden, Abnehmern und Bauträgern als falchlich belastbar anerkannt.

  • Rechtssichere Bewertung – Einstufung und Dokumentation der Recycling-Baustoffe basieren auf AWG, RBV bzw. BAWP und den relevanten ÖNORMEN.

  • Transparente Nachvollziehbarkeit – klar strukturierte Nachweise erleichtern die interne Prüfung und die behördliche Kontrolle.

  • Sichere Materialqualität – durch belastbare Analysen und strukturierte Beurteilungen werden Nutzungssicherheit und Qualität der hergestellten Recycling-Baustoffe sichergestellt.

  • Effiziente Abwicklung - einheitliche Verfahren und abgestimmte Abläufe reduzieren den organisatorischen Aufwand rund um Probenahme, Analytik und Beurteilung.

 

 

Unser Akkreditierungsumfang gem. RBV Anhang 3 

  • Pkt. 1.1 Deklarationsprüfung
    Probenahme nach ÖNORM EN 932-1. Das Standardverfahren der Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen. Die Charge (max. 50 Produktions-stunden) wird dabei chemisch-analytisch untersucht und einer Umweltverträglichkeitsklasse zugeordnet.

  • Pkt. 2 Qualitätssicherung für Einzelchargen
    Alternativ können einzelne Chargen eines Recycling-Baustoffes auch nach ÖNORM S 2127 hinsichtlich der Umweltverträglichkeit geprüft werden. 

  • Pkt. 3.2 Recycling-Baustoffe aus bituminös oder hydraulisch gebundenden Deck- oder Tragschichten
    Für Materialien aus dem Rückbau oder der Sanierung von Verkehrsflächen (z.B. Asphaltflächen) kann die Qualitätssicherung mittels Beprobung durch Bohrkerne und deren analytischen Untersuchung noch vor Beginn des Aufbruch- oder Fräsvorhabens (in-situ) durchgeführt werden.

  • Pkt. 3.4 Recycling-Baustoffe aus technischem Schüttmaterial
    Meist in Verbindung mit der Beprobung von Aushubmaterial vor dem Aushub (in-situ). Dabei werden ehemalige Frostkoffer oder sonstige technische Schichten wie z.B. Rollierung, Drainageschichten usw. direkt einer Qualitätsklasse für die Aufbereitung zugeordnet. 

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