Aushubmaterialien fallen in vielen Projekten einmalig an und müssen vor ihrer weiteren Verwertung, Behandlung bzw. Deponierung eindeutig beurteilt werden. Grundlage dafür sind das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002), die Deponieverordnung (DVO 2008) und - für den Verwertungsweg - die Bestimmungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP 2023).
Als akkreditierte Inspektionsstelle führen wir jene grundlegenden Charakterisierungen durch, die für die Einstufung und Zuordnung von Aushubmaterial verpflichtend sind. Darüber hinaus beurteilen wir Aushbmaterialien auch außerhalb des akkreditierten Bereichs hinsichtlich möglicher Verwertungsoptionen gem. BAWP.
Ablauf - von der Probe bis zum Beurteilungsnachweis
Klärung der Ausgangssituation
Vornutzung, Projektumfang, mögliche Verdachtsmomente, geplante Entsorgungs- oder Verwertungswege, Unabhängigkeit.
Erstellung des Probenahmeplans
Abhängig von Aushubkategorie, Beurteilungsmaßstab und Verfahrensart (in-situ, ex-situ, einmalig anfallender Abfall).
Probenahme
Abteufung von Schürfen oder Bohrungen, Entnahme und Dokumentation der Bodenproben gem. Probenahmeplan
Analytische Untersuchung
Parameterumfang gemäß DVO 'Erstanalyse Boden' oder 'Vollanalyse', ergänzt um projektspezifische Anforderungen bzw. Verdachtsmomente, Untersuchung in einem akkreditierten Prüflaboratorium
Bewertung und Zuordnung
Vergleich mit Grenzwerten der DVO bzw. BAWP 2023.
Beurteilungsnachweis (Konformitätsbewertung)
Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben inkl. Zuordnung zu Deponie- und Verwertungsklassen.
Ihr Nutzen
Akkreditierte Inspektionsstelle – die Beurteilungen (Konformitätsbewertungen) werden von einer staatlich anerkannten, unabhängigen Stelle durchgeführt; Ergebnisse und Nachweise werden von Behörden und Deponiebetreibern als fachlich belastbar anerkannt.
Rechtssichere Einstufung – Zuordnung und Dokumentation erfolgen auf Basis der geltenden Vorgaben von AWG, DVO, BAWP und geltenden ÖNORM
Nachvollziehbare Entscheidungen – klar strukturierte Beurteilungsnachweise mit transparenten Grundlagen und Grenzwertvergleichen erleichtern die interne und behördliche Nachvollziehbarkeit.
Effiziente Abwicklung – einheitliche Verfahren und abgestimmte Abläufe reduzieren den organisatorischen Aufwand rund um Probenahme, Analytik und Beurteilung.
Unserer Akkreditierungsumfang gem. DVO 2008 Anhang 4 Teil 2: