Aushubmaterialien
Grundlegenden Charakterisierungen von Aushubmaterialien im akkreditierten Bereich
Aushubmaterialien fallen in vielen Projekten einmalig an und müssen vor ihrer weiteren Verwertung, Behandlung bzw. Deponierung eindeutig beurteilt werden. Grundlage dafür sind das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002), die Deponieverordnung (DVO 2008) und - für den Verwertungsweg - die Bestimmungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP 2023) bzw. nach Inkraftreten die Aushubverordnung.
Als akkreditierte Inspektionsstelle führen wir jene grundlegenden Charakterisierungen durch, die für die Einstufung und Zuordnung von Aushubmaterial verpflichtend sind. Darüber hinaus beurteilen wir Aushubmaterialien auch außerhalb des akkreditierten Bereichs hinsichtlich möglicher Verwertungsoptionen gem. BAWP 2023.
Ablauf - von der Probe bis zum Beurteilungsnachweis
Klärung der Ausgangssituation
Vornutzung, Projektumfang, mögliche Verdachtsmomente, geplante Entsorgungs- oder Verwertungswege, Unabhängigkeit.
Erstellung des Probenahmeplans
Abhängig von Aushubkategorie, Beurteilungsmaßstab und Verfahrensart (in-situ, ex-situ, einmalig anfallender Abfall).
Probenahme
Abteufung von Schürfen oder Bohrungen, Entnahme und Dokumentation der Bodenproben gem. Probenahmeplan
Analytische Untersuchung
Parameterumfang gemäß DVO 2008 'Erstanalyse Boden' oder 'Vollanalyse', ergänzt um projektspezifische Anforderungen bzw. Verdachtsmomente, Untersuchung in einem akkreditierten Prüflaboratorium
Bewertung und Zuordnung
Vergleich mit Grenzwerten der DVO 2008 bzw. BAWP 2023.
Beurteilungsnachweis (Konformitätsbewertung)
Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben inkl. Zuordnung zu Deponie- und Verwertungsklassen.
Ihr Nutzen
Akkreditierte Inspektionsstelle – die Beurteilungen (Konformitätsbewertungen) werden von einer staatlich anerkannten, unabhängigen Stelle durchgeführt; Ergebnisse und Nachweise werden von Behörden und Deponiebetreibern als fachlich belastbar anerkannt.
Rechtssichere Einstufung – Zuordnung und Dokumentation erfolgen auf Basis der geltenden Vorgaben von AWG 2002, DVO 2008, BAWP 2023 und geltenden ÖNORMEN.
Nachvollziehbare Entscheidungen – klar strukturierte Beurteilungsnachweise mit transparenten Grundlagen und Grenzwertvergleichen erleichtern die interne und behördliche Nachvollziehbarkeit.
Effiziente Abwicklung – einheitliche Verfahren und abgestimmte Abläufe reduzieren den organisatorischen Aufwand rund um Probenahme, Analytik und Beurteilung.
Unser Akkreditierungsumfang gem. DVO 2008 Anhang 4 Teil 2:
Pkt. 1.2 – Grundlegende Charakterisierung vor Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit (in-situ)
Durchführung nach ÖNORM S 2126. Hier wird im Vorfeld im Rahmen von Erkundungen der Aushubfläche mittels Schürfe oder Bohrungen Bodenproben von den jeweiligen Aushubmaterialien gezogen und dann in einem akkreditierten Labor untersucht. So können bereits im Vorfeld Kontaminationen ausgemacht werden und zur Planungssicherheit beitragen.
Pkt. 1.3 – Grundlegende Charakterisierung nach Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit (ex-situ)
Durchführung gemäß ÖNORM S 2127 (wenn die Beurteilung erst nach dem Aushub in Form von Haufwerken erfolgt). Dies ist vor allem bei Sammlungen von Kleinmengen (Bauvorhaben ohne Hinweise auf mögliche Verunreinigungen und einer Gesamtaushubmenge von kleiner 2.000 t), welche einer Verwertung zugeführt werden sollen, das bevorzugte Verfahren.
Pkt. 1.8 – Grundlegende Charakterisierung sonstiger, einmalig anfallender Abfälle
Durchführung nach ÖNORM S 2127. Dies betrifft alle einmalig anfallenden Abfälle, von Industrieabfällen über diverse Schlämme bis hin zu sonstigen festen Abfallchargen.
Ihre Ansprechpartner:
Ing. David Wolf, BSc.
Technischer Leiter
Inspektor für Aushubmaterialien
Mobil: +43 (0) 664 / 54 09 592
Telefon: +43 (0) 06468 / 52 119
E-Mail: d.wolf@istma.at
Dr. phil. Herbert Matl
Geologe
Inspektor für Aushubmaterialien
Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +43 (0) 06468 / 52 119
E-Mail: office@istma.at
